Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Unternehmensbereich HARTLEB RESCUE, die Dienstleistung RAMP (Rapid Access Medical Professionals) sowie Spezialaufträge auf Kundenwunsch
HARTLEB GROUP GmbH, Stuttgarter Straße 56, 78628 Rottweil
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der HARTLEB GROUP GmbH, Unternehmensbereich HARTLEB RESCUE (im Folgenden „Dienstleister“ genannt), und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“ genannt) in Bezug auf die Bereitstellung der Dienstleistung RAMP (Rapid Access Medical Professionals) sowie für Spezialaufträge auf Kundenwunsch.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.
1.4 Für Dienstleistungen im Bereich der Notfallrettung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft für Notfallrettung eG. Diese AGB gelten ausschließlich für RAMP sowie Spezialaufträge auf Kundenwunsch.
§2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Dienstleister erbringt die Dienstleistung RAMP, welche die kombinierte medizinische Absicherung und Seilzugangsdienstleistung nach den gesetzlichen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben umfasst.
2.2 Die RAMP-Dienstleistung dient der schnellen medizinischen Hilfeleistung in schwer zugänglichen oder erhöhten Bereichen sowie der Durchführung von Rettungsmaßnahmen. Jede RAMP-Einheit besteht mindestens aus einem Notfallsanitäter, der über eine spezielle Ausbildung in Seilzugangstechniken und erweiterten medizinischen Maßnahmen verfügt.
2.3 Die vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen:
§3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich oder mündlich bestätigt und der Dienstleister die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt.
3.3 Der Vertragsinhalt sowie die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zugrundeliegenden Angebot, dem individuellen Vertrag sowie diesen AGB.
§4 Durchführung der Leistungen
4.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, die Leistungen fachgerecht und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG), den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), durchzuführen.
4.2 Die eingesetzten Notfallsanitäter dürfen im Rahmen ihrer Ausbildung und ihres Kenntnisstandes sowie nach den Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) erweiterte Maßnahmen durchführen. Diese Maßnahmen sind durch die Vorabdelegationen des Ärztlich Medizinischen Qualitätskoordinators (ÄMQ) autorisiert.
4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für den Seilzugang und die Rettung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen und alle notwendigen Anschlagspunkte vorhanden sind.
4.4 Die Teamstärke und der Einsatzumfang werden auf Grundlage der Einsatzanforderungen durch den Dienstleister festgelegt. Entgegen der Empfehlung des Dienstleisters reduzierte Teamstärken führen zu einem Haftungsausschluss.
§5 Subunternehmer
5.1 Der Dienstleister ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Dies betrifft insbesondere die GEARS GmbH, die für Seilzugangsarbeiten eingesetzt werden kann. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Dienstleister.
5.2 Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz von Subunternehmern einverstanden, sofern die Leistungserbringung dem vertraglichen Standard entspricht.
§6 Teamstärke und Haftung
6.1 Der Dienstleister legt basierend auf den Anforderungen des Einsatzes die notwendige Teamstärke fest. Falls der Kunde entgegen der Empfehlung des Dienstleisters eine geringere Teamstärke wünscht, übernimmt der Dienstleister keine Haftung für eventuelle Schäden oder Verzögerungen.
6.2 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister über alle relevanten Einsatzrisiken zu informieren und haftet für Schäden, die durch unterlassene oder falsche Informationen entstehen.
§7 Begehung und Einsatzplanung
7.1 Vor jedem Einsatz ist eine Begehung der Einsatzstelle durch den Dienstleister notwendig, um die örtlichen Gegebenheiten, die notwendigen Anschlagspunkte für den Seilzugang sowie die Risikofaktoren zu bewerten.
7.2 Der Kunde hat die Begehung zu unterstützen, indem er notwendige Informationen über die Einsatzumgebung und potenzielle Risiken bereitstellt.
7.3 Wird die Begehung durch Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, verhindert oder verzögert, ist der Dienstleister berechtigt, den Einsatz zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem zugrundeliegenden Angebot des Dienstleisters.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen.
8.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden erhebt der Dienstleister Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
8.4 Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§9 Rücktritt, Stornierung und Kündigung
9.1 Der Dienstleister ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder sicherheitsrelevante Gründe vorliegen, die den Einsatz unmöglich machen.
9.2 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung stornieren. In diesem Fall gelten folgende Stornogebühren, die der Kunde zu entrichten hat:
9.3 Erfolgt die Stornierung aus wichtigem Grund, den der Kunde nachweisen kann, entfällt die Stornogebühr oder wird nach Ermessen des Dienstleisters angemessen reduziert.
9.4 Eine Kündigung durch den Kunden nach Beginn der Leistungserbringung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
§10 Haftung und Versicherung
10.1 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, um eventuelle Risiken des Einsatzes abzudecken.
10.3 Eine Haftung des Dienstleisters für Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
§11 Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, alle im Rahmen des Einsatzes erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Vertragsabwicklung und Leistungserbringung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet werden.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Rottweil.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Rottweil, 23.10.2024
HARTLEB GROUP GmbH
Sebastian Hartleb, Geschäftsführer